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Sat 03. December 2011

Verfassungsbeschwerde


Dipl.Ing. Klaus-Dieter Krause, Kranoldstr. 6, 12051 Berlin

 

 

 

 

Bundesverfassungsgericht

Schloßbezirk 3

76131 Karlsruhe

Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

 

 

 

 

PKH, für Bedürftige, Antrag 1Ws (Zs) 775/11

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 2.12.2011

 

 

 

Auf Grund eines Oberlandgerichtsbeschluß Sachsen-Anhalt, in 114 Ws 533/11 die Prozeßkstenhilfe nicht zu gewähren, wird Verfassungsbeschwerde eingelegt.

 

Die Anzeige 201 Js 15604/11 ff. war notwendig geworden, weil mir auf Grund einer durch Gerichtsurteil 1A 43/08 letztendlich die Rechtmäßigkeit einer Plakatierung im Raum Jessen

bestätigt wurde , jedoch von der Stadt Jessen trotzdem als Geldbetrag für die unrechtmäßige Entfernung von Plakaten, gepfändet wurde.

Besonders fragwürdig war der Sachverhalt, daß die Pfändung in Form einer Sicherheitshypothek ,

auf einem mir nicht gehörenden Grundstück vorgenommen wurde. Der Verdacht liegt nahe, daß

durch den Willkürakt der Verwaltung der Stadt Jessen , nicht nur ich und meine Kunst , also die freie Meinungsäußerung unterdrückt werden sollte , sondern auch etwaige Sympatisanten aus meinem Umfeld bestraft werden sollten.

 

 

 

Da die Sache als solche, vom Bürgermeister von Jessen Brettschneider , der sie letztenendes zu verantworten hatte, zurückgenommen werden mußte , hat die Anzeige bzw das Klageerzwingungsverfahren schon darum alle Aussichten auf Erfolg, was das Oberlandgericht Naumburg , Richter Krüger , Halves und Richterin Häußler in Ihrem Beschluß dementiert .

Das Gericht deckt damit den ermittelnden Staatsanwalt Fresow, der durch die zuvor abgelehnte Beantragung der PKH die letztendliche, zur Rechenschaftsziehung der Verantwortlichen Behörde .

Das aber ist Amtsmißbrauch . Im Übrigen wurde der Antrag fristgemäß am 6.10 2011 mit Rückschein bei der Post eingereicht, also entgegen der Rechtsauffassung des Adressaten fristgemäß.

 

 

Der besonders schwere Fall liegt vor, durch die Versagung der PKH, in Folge des dadurch ausbleibenden nächsten Verfahrensgangs, der nächsten rechtliche Instanz.

 

Man hört ja nun immer mehr , daß man nun braune Antidemokraten zur Rechenschaft ziehen möchte, ein kleiner Schritt auf dem Weg dazu , die Würde jedes Einzelnen wirklich schützen zu wollen und nicht nur die Würde zu zitieren.

 

Besonders in der Kunst ist die freie Meinungsäußerung ein zu hohes Gut , als das jeder hergeklaufene Bürgermeister der Bundesrepublik hier sein eigenes Recht und seinen persönlichen Neigungen folgend, unrecht und Verachtung gegenüber Andersdenkenden verbreiten darf. Das sich Jessen, SA , hier gleich noch über eine Reihe von anderen, gesetzlich geregelten und darüber hinaus bürgerrechtlichen Vereinbahrungen hinwegsetzte sei noch am Rande erwähnt.

Mit der Einforderung der Kosten für die Entfernung der Plakate hat sich der Bürgermeister Brettschneider von Jessen /Elster strafbar gemacht, die wurde auch durch das Gericht bis heute nicht geheilt.

 

Durch die PKH -Genehmigung erst kann ich einen Anwalt hinzuziehen . Solange dies nicht geschieht bin ich in meinen Grundrechten verletzt.

Das Geschäft mit der Kunst ist ein Schwieriges gerade in Zeiten wo sich in Verwaltungen offenbar

totalitäre , antidemokratische Strömungen zunehmend breitmachen .Ein Grundrecht muß für jedem

in dessen Geltungsbereich es wirkt und darf nicht zum Beispiel wegen seines Standes, seiner Hautfarbe oder seiner sozialen Lage verwehrt werden.

 

Die Anhörungsrüge wurde ebenfalls am 21.11.2011 ohne Erfolg eingereicht.

 

Letztenendes habe ich den Beschluss vom 4.11. am 7.11.2011 , des Oberlandesgerichtes Naumburg erhalten, wodurch die Monatsfrist für Beschwerden solcher Art eingehalten wurde.

 

Die Verfassungswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses ist aufzuheben und an die entsprechende

gerichtliche Instanz zurück zu verweisen

Ich bitte Sie also dem zu entsprechen .

 

Nach Möglichkeit möchte ich darauf verzichten , die entsprechenden Dokumente, Gerichtsbeschlüsse, benannt als Kopie enzureichen, weil meine finanzielle Lage auch wegen solcher Diskriminierungen , wie geschildert sehr angespannt ist.

Ich bin aber bereit auf Nachfrage trotzdem nach zu reichen.

 

 

 

Herzlichst Krause



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